Stand 09.01.2025
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§1 UnRP
UnRP ähnelt Fail-RP, gilt aber nur für Fraktionen.
Zum Beispiel muss sich eine Mafia auch wie diese benehmen.
Dies gilt ebenfalls für die staatlichen Fraktionen.
§2 Bad-Fraktionen
Das Hauptaugenmerk von Badfraks sollte es nicht sein, ständig Überfälle zu begehen, Zivilisten auszurauben oder gegen andere Badfraks zu schießen. Es sollten möglichst wenige Personen im Zuge von kriminellen Handlungen getötet werden. Sollte sowas überhandnehmen, behält sich das Team vor, dies angemessen zu sanktionieren.
- 2.1: Badfraks haben eine Mitgliederbegrenzung von 20 Personen.
- Gegen Ingame-Währung kann die Mitgliederzahl auf 25 erhöht werden.
- 2.2: Das Gründen einer Untergruppierung (UG) ist untersagt.
- 2.3: Bad Fraktionen dürfen nicht zusammenarbeiten (Bündnisse)
Beispiel: bei Razzien- Absprachen mit anderen Fraktionen bzgl. Angriffe auf Fraktionen oder Routen sind untersagt.
- Das Liefern von Gegenständen ist während eines Konflikts verboten.
- 2.4: Badfrakkleidung:
Nach dem Beitritt verpflichtet sich jedes Mitglied, permanent die Fraktionsfarben zu ca. 50% zu tragen, um als Mitglied klar erkennbar zu sein. - 2.5: Zivilisten oder andere Fraktionen dürfen nicht aufgrund ihrer Kleidungs- oder Wagenfarbe von Fraktionen bedroht werden.
- Ausnahme: Sie geben sich offen als ein Mitglied aus.
- 2.6: Sollte es zu einem Konflikt kommen, so muss dieser ausreichend begründet sein.
- Kleine Beleidigungen oder Autounfälle reichen hierbei nicht aus.
- Jegliche aggressive Handlungen und Vorbereitungen zu aggressiven Handlungen von Bad Frak´s dürfen frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart stattfinden.
- Hiervon ausgenommen sind Situationen, in der die handelnde Partei auf eine Aktion der Gegenpartei agiert, z.B. Die Polizei macht eine Razzia
- Nach einem Konflikt zwischen Fraktionen gilt ein 3 Stunden Waffenstillstand.
- 2.7: Konflikte zwischen Fraktionen sollten außerhalb der Stadt geklärt werden.
- Die Exekutive ist berechtigt einzugreifen, sollten Personen in Gefahr sein.
- Ein Konflikt darf maximal 3 Tage gehen.
- Nach einem Konflikt sind 7 Tage Frieden!
- Es darf keine aggressive Handlung während der Friedenszeit stattfinden.
- Die Fraktion, die den Konflikt verloren hat, muss sich in der Friedenszeit unterordnen und darf nicht weiter provozieren.
- Es darf keine aggressive Handlung während der Friedenszeit stattfinden.
- Nach einem Konflikt sind 7 Tage Frieden!
- 2.8: Wer sich während einer Schießerei einloggt, muss sich sofort wieder ausloggen und darf nicht mit Schießen.
- 2.9: Baseraid:
- Es darf innerhalb von 18:00 bis 1 Uhr ein einziger Baseraid durchgeführt werden.
- Das Reinschießen in die Hood zählt als Baseraid!
- Falls die Verlagerung eines Konflikts auf ein Anwesen nicht vermeidbar ist, so kann diese Regel außer Kraft gesetzt werden.
- Sollte sich eine Familie während eines Konfliktes nicht von ihrem Anwesen bewegen, bzw. sich dort vercampen, so wird der Sieg dem Gegner zugesprochen.
- Razzien der Exekutive sind von dieser Regel ausgenommen.
- Nach einem Baseraid muss eine Pause von 3 Stunden gemacht werden.
- 2.10: Fraktionswaffen sind im Fraktionslager zu lagern.
Damit sind ALLE Waffen gemeint.- Ausnahmen müssen bei der Badfrak Verwaltung beantragt werden.
- Es ist verboten, wenn man Informationen zu einer Razzia o. ä. im Voraus bekommt, seine Waffen an Dritte zu verkaufen oder zu verschenken.
- 2.11: Bei einer Razzia werden bis zu 40% der Waffen, Waffenteile, Munitionsclips und Drogen von der RP-Pol an die Exekutive übergeben.
- Solange die Exekutive die Kontrolle über das Lager hat.
- 2.12: Fraktionsfahrzeuge:
Als Frakfahrzeug gelten Fahrzeuge, die über die Fraktions Garagen ausgeparkt werden.- Eine Badfrak darf zwei Helikopter nutzen.
- 2.13: Nutzung ziviler Fahrzeuge
- Sollte es zu einer Fraktionsangelegenheit kommen, darf dies nicht mit dem Privat-/Zivilfahrzeug angefahren werden.
- In einem Privat-/Zivilfahrzeug darf man keine Fraktionsangelegenheiten erledigen.
- 2.14: Bloodout:
Bad Fraktionen können Mitglieder Bloodouten.- Das Mitglied, welches ein Bloodout bekommt, ist verpflichtet, alle internen Informationen über die Bad Fraktion dauerhaft zu vergessen.
- Man vergisst nicht die Leute, die man kennengelernt hat in der Frak oder durch die Frak, aber vergisst jegliche Informationen darüber, dass die Personen in einer Bad Frak sind etc..
- Jeder, der ein Bloodout durchführt, muss die Genehmigung des aktuellen Leaders oder Co-Leaders haben.
- Es muss vor dem Ermorden gesagt werden, “ Dies ist dein Bloodout” oder ähnlich formuliertes.
- Es ist verboten, bei einem Bloodout Mediziner zu rufen.
- Das Mitglied, welches ein Bloodout bekommt, ist verpflichtet, alle internen Informationen über die Bad Fraktion dauerhaft zu vergessen.
- 2.15: Bloodoutflucht:
- Mitglieder einer Badfrak können eine Bloodoutflucht im Support anmelden.
Vom Support werden sie dann arbeitslos gesetzt und sind 2 Tage auf der Flucht.- Es darf sich nicht selbst im Arbeitsamt “arbeitslos” gemeldet werden.
- Wurde man 2 Tage nach dem Austritt der Fraktion nicht gebloodouted, darf die Fraktion das ehem. Mitglied nicht mehr aufsuchen und Bloodouten.
- Personen, die auf der Flucht sind, dürfen erst Informationen der Fraktion weitergeben, wenn ihre Flucht vorbei ist.
- Es ist nicht gestattet 2 Tage offline zu sein. Die Fraktion muss die Chance haben, die fliehenden Personen zu finden.
- Man muss in der Zeit von 17:00 Uhr – 02:00 Uhr mindestens 3 Stunden Online sein.
- Es ist nicht gestattet, bei einer anderen Fraktion Zuflucht zu suchen.
- Es ist nicht erlaubt, andere Bad-Fraktionen zu beauftragen, die Flüchtigen zu suchen bzw. einzufangen.
- Es ist erlaubt, so viele Clips/Rep Kits/Westen/Waffen mitgehen zu lassen, wie man auf Tasche tragen kann.
- Bei Zugriff auf die Fraktionskasse ist es erlaubt, maximal 100k von dem Fraktionskonto mitgehen zu lassen.
- Mitglieder einer Badfrak können eine Bloodoutflucht im Support anmelden.
- 2.16: Putschen
- Es ist möglich den Leader einer Badfrak zu putschen, wenn 70 % der restlichen Frak hinter einem bei der Entscheidung steht.
(Bsp. 25 Leute / 70 % x 100 =17.5 = 17 Leute die hinter einem Stehen müssen) - Ein Putsch muss bei der Badfrak Verwaltung oder im Notfall im Support angemeldet werden und genehmigt sein. Der Anführer, der geputscht wurde, muss ohne Bloodout gehen gelassen werden.
- Für die Mitglieder der Badfrak, die auf der Seite des geputschten Anführers stehen, gilt automatisch die 2 Tage Bloodoutflucht, sofern sie mit dem Putsch nicht zufrieden sind und gehen wollen.
- Es ist möglich den Leader einer Badfrak zu putschen, wenn 70 % der restlichen Frak hinter einem bei der Entscheidung steht.
- 2.17: Verlassen einer Badfrak
- Nach Verlassen einer Fraktion ist es der Person untersagt, innerhalb der nächsten 1 Monate wieder in die Fraktion unter demselben Leader beizutreten.
- 2.18: Beim Verlassen einer Fraktion wird jedem Spieler automatisch eine Fraktionssperre von 2 Tagen gesetzt.
- 2.19: Das Entfernen der Fraktionssperre ist maximal 2 Mal im Monat möglich und kostet 50k.
§3 Kriegserklärungen
Für das Starten eines Krieges zwischen Fraktionen, ist ein vorangegangener Konflikt sowie ein Kriegsvertrag in schriftlicher Form notwendig.
Diese ist im Support einzureichen und von der Fraktionsverwaltung abzusegnen.
- Ein Krieg darf maximal 3 Tage andauern.
- Sobald eine Kriegserklärung der Fraktionsverwaltung mitgeteilt wurde, gilt ein absoluter Rekrutierungs- sowie Aufnahmestopp aller beteiligten Fraktionen.
- Dieser endet erst mit der Beendigung des Krieges.
- Sollte die Kriegserklärung stattgegeben werden, ist sie im RP der anderen Fraktion zu überreichen und wird von der Fraktionsverwaltung veröffentlicht.
- Die Überprüfung und Genehmigung einer Kriegserklärung kann bis zu 48 Stunden dauern.
§4 Good Fraktionen
Das Hauptaugenmerk von Goodfraks sollte es sein, Personen zu helfen und sie nicht nur permanent zu kontrollieren.
Es sollten möglichst wenige Personen im Zuge von Handlungen verletzt werden.
Sollte es überhandnehmen, behält sich das Team vor, dies angemessen zu sanktionieren.
- 4.1 Als Goodfraks gelten die Polizei, die Bundeswehr und die Mediziner.
- 4.2: Dienststellen der Goodfraks dürfen nicht geraidet werden.
- Ausgenommen ist hierbei die JVA
- Geiselnahmen, um die Freilassung von Häftlingen zu erwirken, gelten als aktiver Angriff.
- 4.3: Die Herausgabe von Dienst-Equipment oder Lizenzen ist verboten.
- 4.4: Der Polizei und Bundeswehr ist es gestattet, auf den Zivi Routen zu patrouillieren.
- 4.5: Razzien dürfen max. 90 Minuten gehen, sollte die Exekutive es nicht schaffen, das Gelände einzunehmen, müssen sie abziehen und die Razzia ist damit fehlgeschlagen.
- 4.6: Die Razzia darf aus dem Grund, der zu ihr geführt hat, nicht wiederholt werden.
- 4.7: Polizei und Bundeswehr dürfen Razzien auf allen Routen durchführen, auf diesen aber nicht campen.
- Des Weiteren gilt:
- Routen dürfen nur 3 mal alle 24 Stunden geräumt werden.
- Die Exekutive darf während der Routenrazzia 25-50% beschlagnahmen.
- Eine Razzia auf der Route darf nur von einer Führungsposition befehligt werden.
- Führungsposition = Bossmenu
- Des Weiteren gilt:
- 4.8: Fraktionsspezifische Items wie Dienstgewehr/Sniper/Blendgranate/Tränengas dürfen nicht herausgegeben, verkauft, verschenkt, abgenommen oder gestohlen werden.
- 4.9: Verbandskästen und Reparatur Kits dürfen vom Mechaniker oder Mediziner nicht gestohlen, verschenkt oder umsonst herausgegeben werden.
- 4.10: Pro Aktivem Einsatz dürfen maximal 2 Helikopter von der Exekutive im Einsatz sein.
- 4.11: Zugelassene Beweismittel im RP
- Fotos der Handykamera
- Fotos der Helikopterkamera
- Berichte des Forensik Labors
- Screenshot der Radarpistole
- 4.12: Die maximale Haftzeit liegt bei 120 Hafteinheiten (2 Stunden)
- Die maximale Haftzeit kann durch Gerichtsverhandlungen, Terror Status oder den Senat auf 180 Hafteinheiten (3 Stunden) erhöht werden.
- 4.13: Als Häftling darf in Dienststellen eine Geisel genommen werden, sofern man Waffen oder Kabelbinder bei sich trägt.
- 4.14: Mediziner dürfen die Kampfunfähigkeit von Spielern nur im MD und der Krankenstation der JVA entfernen.
Spezialeinheit - 4.15: Die Spezialeinheiten der Exekutive dürfen zusammenarbeiten.
- 4.16: Jedes Mitglied einer Spezialeinheit der Staatlichen Fraktionen unterliegt einer Geheimhaltungsvereinbarung. Auch nach dem Austritt aus der Spezialeinheit dürfen keine Informationen jeglicher Art weiter und/oder nach außen gegeben werden.
§5 Neutrale Fraktionen
- 5.1: Als neutrale Fraktionen gelten die Mechaniker, die Bundesregierung, die Justiz und die Ammu-Nation.
- 5.2: Wenn ein Mitarbeiter gewaltsam dazu aufgefordert wird, einem Spiel geschehen nicht mehr beizuwohnen, muss diesem Folge geleistet werden.
- 5.3: Auf das RP eines Mechanikers muss eingegangen werden.
- Sollte ein Fahrzeug abgeschleppt werden müssen, so ist dem folge zu leisten.
- 5.4: Geschäftsführern/Inhabern ist es erlaubt, Verträge für die Geheimhaltung von Informationen aufzusetzen, die auch noch 4 Wochen gültig sind, nachdem der Mitarbeiter die Fraktion verlassen hat.
- Der Vertrag muss der Frakverwaltung vorgelegt werden und von dieser genehmigt sein, bevor er dem Mitarbeiter zum “Unterschreiben” vorgelegt wird.
- Es kann auch in staatlichen Fraktionen Verträge geben, jedoch nur, wenn es auch wirklich Sinn macht, ihn für eine bestimmte Person auszustellen.
- 5.5: Fraktionsmitglieder einer neutralen Fraktion müssen, wenn sie im Dienst sind, ihre festgelegte Fraktionskleidung tragen.
- 5.6: Neutralen Fraktionen ist es strengstens untersagt, Leute zu bloodouten!
- 5.7: Für Mitarbeiter der Ammu-Nation gilt ein Korruptionsverbot.
- 5.8: Für Mitarbeiter der Bundesregierung gilt ein Korruptionsverbot ab dem Rang Sekretär.
- 5.9: Beim Verlassen einer Fraktion wird jedem Spieler automatisch eine Fraktionssperre von 2 Tagen gesetzt.
- 5.10: Das Entfernen der Fraktionssperre ist maximal 2 Mal im Monat möglich und kostet 50k.
§6 Zivile Gruppierungen
Das Hauptaugenmerk von Zivilen Gruppierungen sollte es sein, ein gewaltfreies Hobby nach zu gehen.
Es sollten möglichst wenige Personen im Zuge von Handlungen verletzt werden.
- 6.1: Neutrale Gruppierungen dürfen nicht im übertriebenen Maße Crime RP ausüben.
- 6.2: Einheitliche und/oder passende Kleidung ist erlaubt.
- 6.3: Neutrale Gruppierungen haben keinen Anspruch auf ein MLO oder ein Anwesen.
- 6.4: Zivile Gruppierungen dürfen maximal mit 5 Personen Aggressiv agieren.
§7 Unternehmen
- 7.1: Unternehmen, welche nicht mindestens 2-mal in der Woche öffnen, werden geschlossen.
- 7.2: Badfraks ist es erlaubt, bis zu 1000€ Schutzgeld wöchentlich von Unternehmen zu fordern.
- Badfraks die Schutzgeld von Unternehmen eintreiben, müssen dafür Gegenleistungen erbringen.
(z.B. Objekt-/Transportwache, “Notruf”)
- Badfraks die Schutzgeld von Unternehmen eintreiben, müssen dafür Gegenleistungen erbringen.
- 7.3: Unternehmen sind auf 15 Mitglieder begrenzt.
- Es besteht die Möglichkeit eine erhöhte Mitgliederzahl zu beantragen.
- 7.4: Rückt ein Unternehmen bemerkbar in Richtung der Kriminalität ab, kann dieses Geschlossen werden.
- 7.5: Beim Verlassen eines Unternehmens wird jedem Spieler automatisch eine Fraktionssperre von 2 Tagen gesetzt.
- 7.6: Das Entfernen der Fraktionssperre ist maximal 2 Mal im Monat möglich.